Urteil Änderungen im Gesellschafterbestand bei OHG als Mieterin


Schlagworte

Änderungen im Gesellschafterbestand bei OHG als Mieterin; Gesellschafter; Mieterstellung

Leitsätze

1. Scheidet einer von zwei Gesellschaftern einer OHG aus, wird der nunmehrige Inhaber des Einzel- und Handelsunternehmens alleiniger Mieter.

2. Tritt danach ein neuer persönlich haftender Gesellschafter in das Unternehmen mit der Folge ein, daß sie dadurch eine OHG wird, wird diese nicht Mieterin anstelle des bisherigen Inhabers.

3. Scheidet der bisherige Einzelhandelsunternehmer und persönlich haftende Gesellschafter aus der neuen OHG aus und wird neuer Kommanditist, ändert sich an seiner Stellung als (alleiniger) Mieter nichts.

(Leitsätze der Redaktion)

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