Urteil Änderung des Verteilerschlüssels in der Betriebskostenabrechnung bei Leerstand
Schlagworte
Änderung des Verteilerschlüssels in der Betriebskostenabrechnung bei Leerstand
Leitsatz
Der Vermieter hat bei Leerstand keinen Anspruch gegen den Mieter auf Änderung des Verteilungsschlüssels, wonach bestimmte Betriebskostenpositionen (Wasser, Müll, Strom) nur nach der Fläche der vermieteten Wohnungen umgelegt werden und die Leerstandsflächen herauszurechnen sind.
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