Urteil Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten nur mit Wirkung für die Zukunft


Schlagworte

Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten nur mit Wirkung für die Zukunft; formularmäßiges Änderungsrecht

Leitsätze

1. Der Vermieter - auch von Geschäftsraum - darf sich nicht auf eine Formularklausel berufen, wonach er berechtigt sein soll, den Umlegungsmaßstab für Betriebskosten zum Anfang eines Berechnungszeitraums neu zu bilden.

2. Jedenfalls sind Änderungen des Verteilungsschlüssels nur mit Wirkung für die Zukunft möglich.

(Leitsätze der Redaktion)

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