Urteil Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten
Schlagworte
Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten; Unbilligkeit des Umlagemaßstabes für Betriebskosten
Leitsatz
Die einseitige Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten (hier: Kosten der Gartenpflege) durch den Vermieter ist unbillig, wenn eine Verwaltungseinheit entsteht, die aufgrund ihres Größenumfanges dem Mieter die sachgerechte Ausübung seiner Kontrollbefugnisse unzumutbar macht.
(Leitsatz der Redaktion)
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