Urteil Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten


Schlagworte

Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten; Unbilligkeit des Umlagemaßstabes für Betriebskosten

Leitsatz

Die einseitige Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten (hier: Kosten der Gartenpflege) durch den Vermieter ist unbillig, wenn eine Verwaltungseinheit entsteht, die aufgrund ihres Größenumfanges dem Mieter die sachgerechte Ausübung seiner Kontrollbefugnisse unzumutbar macht.

(Leitsatz der Redaktion)

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