Urteil Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Schlagworte
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; unbillige Mehrbelastung
Leitsätze
1. Eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels (hier: sowohl für die Bewirtschaftungs- als auch für die Instandhaltungskosten) kann ein einzelner Wohnungseigentümer vor Gericht nur unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG durchsetzen.
2. Die unbillige Mehrbelastung eines einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümers muss insbesondere mit dem schützenswerten Vertrauen der übrigen Wohnungseigentümer auf den Weiterbestand des geltenden Kostenverteilungsschlüssels abgewogen werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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