Urteil Änderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluß nichtig
Schlagworte
Änderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluß nichtig
Leitsatz
Ein Mehrheitsbeschluß, der die in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Kostenverteilungsregelung abändert, ist nichtig (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats und Anschluß an BGH NJW 2000, 3500).
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