Urteil Änderung der Abrechnungsstufen für Heizkosten durch Öffnungsklausel
Schlagworte
Änderung der Abrechnungsstufen für Heizkosten durch Öffnungsklausel; Änderung der Abrechnungsschlüssel der verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung im Wohnungseigentum; prozentualer Verteilungsmaßstab; Änderung der Kostenverteilerschlüssel im Wohnungseigentum; Kostenverteilungsschlüssel; Grundkosten; erfasster Verbrauch; Bestandsinteressen; Änderung früherer Beschlüsse; ungültiger Beschluss; Heizkostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss
Leitsatz
Durch den Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer kann das Verhältnis der Abrechnung nach Verbrauch bzw. nach den verbrauchsunabhängigen Kosten auf bis zu 70 : 30 nach der Heizkostenverordnung verschoben werden. Die Verschiebung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bedeutet die Geltung für die nächste Wirtschaftsperiode.
(Leitsatz der Redaktion)
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