Urteil actio pro socio, - bei Rücktritt vom Kaufvertrag


Schlagworte

actio pro socio, - bei Rücktritt vom Kaufvertrag

Leitsätze

Veräußert ein Gesellschafter in Erfüllung einer ihm gegenüber der Gesellschaft obliegenden Beitrags pflicht der Gesellschaft ein Grundstück, so steht auch die im Rücktrittsfalle eintretende Verpflichtung zur Verzinsung des Kaufpreises in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beitragspflicht, so daß der Zinsan spruch im Wege der actio pro socio geltend gemacht werden kann.

ZPO § 138

Zu den Anforderungen an die Substantiierungspflicht.

ZPO § 296

Begründet der Kläger einen zunächst auf Vertrag gestützten Zahlungsanspruch im Laufe des Rechts streits zusätzlich damit, daß der Bekl. ihm wegen vorsätzlichen Verschuldens bei Vertragsschluß Scha densersatz zu zahlen habe, kommt eine Zurückweisung des neuen Vorbringens als verspätet nicht in Betracht, weil es sich dabei nicht um ein Angriffsmittel i. S. von § 296 ZPO handelt, sondern wegen der Verschiedenheit der zugrunde liegenden Streitgegenstände eine nachträgliche objektive Klagehäufung vorliegt.

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