Urteil Abzug für fällige Instandsetzung und Verteilung der Modernisierungskosten bei Wärmedämmung schadhafter Außenwände
Schlagworte
Abzug für fällige Instandsetzung und Verteilung der Modernisierungskosten bei Wärmedämmung schadhafter Außenwände; Baustelleneinrichtung; Gerüst
Leitsätze
Führt der Vermieter eine Modernisierung durch Anbringung einer Wärmedämmung der Außenwände durch und bestand vorher auch Instandsetzungsbedarf wegen Putzabplatzungen, müssen bei der Mieterhöhung die ersparten Instandsetzungskosten abgezogen werden. Dazu gehören auch Kosten für Baustelleneinrichtung und Gerüst. Bei der Kostenumlage ist es nicht unbillig, die Kosten der Wärmedämmung nur auf die Wohnungen umzulegen, auf die die Wärmedämmung unmittelbar wirkt. (Leitsätze der Redaktion)
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