Urteil Abzug der konkreten Betriebskosten bei Mieterhöhung einer Bruttomiete
Schlagworte
Abzug der konkreten Betriebskosten bei Mieterhöhung einer Bruttomiete; Betriebskostenpauschale
Leitsatz
Bei einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel müssen die konkreten Betriebskosten abgezogen werden; die Bezugnahme auf die im Mietspiegel angegebenen durchschnittlichen Betriebskosten reicht nicht.
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