Urteil Abzüge für Instandsetzung


Schlagworte

Abzüge für Instandsetzung

Leitsatz

Die pauschalierte Gesamtkostenabgeltung für wertverbessernde Baumaßnahmen in preisgebundenen Altbauwohnungen schließt Instandhaltungskosten ein, die durch Modernisierungsarbeiten verursacht werden. Sie schließt Abzüge für Einsparungen aus, die aus einem mutmaßlich niedrigeren Instandsetzungsaufwand resultieren können, und deckt den etwaigen Restwert für ausgewechselte Altanlagen sowie die Differenz zwischen dem Gebrauchswert der alten und neuen Einrichtungen ab. Das gesetzliche Erfordernis einer Gebrauchswertverbesserung "auf die Dauer" schützt den Mieter vor einer Abwälzung wirtschaftlich unsinniger Investitionen.

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