Urteil Abwehranspruch
Schlagworte
Abwehranspruch; Ungeziefer; Wolläuse; Störerbegriff; Naturkräfte; nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis
Leitsatz
Ein Grundstückseigentümer hat grundsätzlich keinen Abwehranspruch gegen das Eindringen von Ungeziefer, das den Baum eines Nachbarn (hier: Wolläuse) befallen hat.
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