Urteil Abwasserbeitrag als bevorrechtigte öffentliche Grundstückslast in der Zwangsversteigerung
Schlagworte
Abwasserbeitrag als bevorrechtigte öffentliche Grundstückslast in der Zwangsversteigerung; Fälligkeit des Beitrags bei nach Erlass des Beitragsbescheid inkraftgetretener Beitragssatzung; Vierjahreszeitaum für Erhaltung des Rangvorrangs
Nichtamtlicher Leitsatz
Das Inkrafttreten der Beitragssatzung bewirkt, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird.
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