Urteil Abwälzung von Schönheitsreparaturen in AGB eines Mietvertrages über unrenoviert vermieteten Gewerberaum
Schlagworte
Abwälzung von Schönheitsreparaturen in AGB eines Mietvertrages über unrenoviert vermieteten Gewerberaum
Leitsatz
Die Klausel in einem Formular-Mietvertrag über Geschäftsräume, mit der die Ausführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt wird, ist grundsätzlich wirksam, da mit ihr regelmäßig keine unangemessene Benachteiligung des Mieters verbunden ist. Das gilt auch dann, wenn der Mieter die Räume in unrenoviertem Zustand übernommen hat, ihm aber dafür vom Vermieter die erste Monatsmiete erlassen wurde.
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