Urteil Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei teilweise renovierungsbedürftiger Wohnung
Schlagworte
Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei teilweise renovierungsbedürftiger Wohnung; Mieterpflichten bei der Rückgabe; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularmäßige Abwälzung; Anfangsrenovierung; Rückgabe der Mietsache; Positive Vertragsverletzung; Wiedereinbau von Einrichtungen
Leitsatz
1. Die formularvertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen ist auch dann unwirksam, wenn dem Mieter eine nur teilweise renovierungsbedürftige Wohnung bei Mietbeginn überlassen wird (hier: Renovierungsbedürftige Küche).
2. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache (Wiedereinbau einer entfernten Spüle, Kellerreinigung und -entrümpelung).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?