Urteil Abtretungsanzeige


Schlagworte

Abtretungsanzeige; Restitutionsanspruch; Abtretbarkeit

Nichtamtliche Leitsätze

1. Die Fristgemäßheit einer Abtretungsanzeige i. S. d. Art. 14 Abs. 1 2. VermRÄndG ist auch gewahrt, wenn diese vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt war.

2. Auch 1966 noch nicht entstandene vermögensrechtliche Restitutionsansprüche waren abtretbar, wenn die Beteiligten in einer notariellen Urkunde sämtliche Rechte bezüglich der im Ostsektor und in der Ostzone belegenen Vermögenswerte vereinbart hatten.

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