Urteil Abtretung von vermögensrechtlichen Ansprüchen
Schlagworte
Abtretung von vermögensrechtlichen Ansprüchen; stille Zession
Leitsatz
Die Verwaltungsbehörde braucht den Rückgabebescheid erst dann an den stillen Zessionar bekanntzugegeben, wenn sie Kenntnis von der Zession erlangt hat.
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