Urteil Abtretung von Nutzungsentschädigungsansprüchen eines Insolvenzverwalters


Schlagworte

Abtretung von Nutzungsentschädigungsansprüchen eines Insolvenzverwalters; Forderungsabtretung; Tilgung möglicher Mietverpflichtungen; Abtretung von Forderungen; Zwangsverwaltung; Bestätigung des Annahmewillens

Leitsätze

1. Bei Anträgen zu Verträgen, die lediglich rechtlich vorteilhaft sind, sind an die Betätigung des Annahmewillens (§ 151 BGB) geringe Anforderungen zu stellen.

2. Im Falle der Annahme eines Angebotes auf Abtretung von Forderungen genügt für die Bestätigung eines Annahmewillens i.S. des § 151 BGB, wenn der Erklärungsempfänger das für ihn lediglich vorteilhafte Angebot nicht durch einen nach außen erkennbaren Willensäußerung abgelehnt hat (Anschluss an BGH, Urteil vom 12.10.1999 - XI ZR 24/99, juris Tz. 15 = NJW 2000, 276).

3. Zur Auslegung (§§ 133, 157 BGB) einer Abtretung von Nutzungsentschädigungsansprüchen eines lnsolvenzverwalters, die dieser vorsorglich und erfüllungshalber zur Tilgung möglicher Mietverpflichtungen anbietet.

(Nichtamtliche Leitsätze)

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