Urteil Abtretung von Darlehensforderungen durch Sparkasse


Schlagworte

Abtretung von Darlehensforderungen durch Sparkasse; Verkauf von Krediten; bad loans; Veräußerung von Forderungen; Grundschulden; Privatgeheimnisse

Leitsatz

Die Abtretung von Darlehensforderungen durch eine als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte Sparkasse verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (Fortführung von BGHZ 171, 180).

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