Urteil Abtretung
Schlagworte
Abtretung; Sicherungsabtretung; Untermietforderung; Untervermietung; Bestimmtheit; Untermietzins
Leitsatz
Eine mietvertragliche Klausel, wonach der Mieter die im Falle der Untervermietung entstehenden Forderungen auf Untermietzins an den Vermieter in Höhe von dessen Mietforderungen zur Sicherheit abtritt, ist mangels ausreichender Bestimmtheit unwirksam.
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