Urteil Abstrakte Beschreibung für Person des Vermieters (zukünftiger Erwerber) ausreichend
Schlagworte
Abstrakte Beschreibung für Person des Vermieters (zukünftiger Erwerber) ausreichend; Schriftform; BGB-Gesellschaft
Leitsatz
Zur Wahrung der Schriftform i. S. d. § 566 BGB a. F., wenn der Vertrag für eine BGB-Gesellschaft geschlossen wird, deren Zusammensetzung bei Vertragsschluß noch nicht namentlich feststeht.
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