Urteil Abstellen von Mülltonnen bei Grundstücksnachbar


Schlagworte

Abstellen von Mülltonnen bei Grundstücksnachbar; Überbaurente; Wert der Beseitigungsklage

Leitsatz

Der Wert einer Beseitigungsklage (hier: Abstellen von Mülltonnen bei Grundstücksnachbar) wird durch das Interesse des Klägers an der Beseitigung bestimmt; dieses bemisst sich bei Störung von Grundeigentum grundsätzlich nach dem Wertverlust, den die Sache durch die Störung erleidet.

(Leitsatz der Redaktion)

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