Urteil Abstandszahlung
Schlagworte
Abstandszahlung; Dienstbarkeiten; entgeltlicher Verzicht auf dingliche Rechte am Nachbargrundstück
Leitsatz
Ist der Steuerpflichtige als Grundstückseigentümer Inhaber eines dinglichen Rechts an einem Nachbargrundstück, dessen Bebaubarkeit dadurch eingeschränkt wird, und verzichtet er gegen Entgelt endgültig auf dieses Recht, so gehört das Entgelt nicht zu den Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG.
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