Urteil Abstandsfläche entsprechend der im Liegenschaftskataster ausgewiesenen Grundstücksfläche
Schlagworte
Abstandsfläche entsprechend der im Liegenschaftskataster ausgewiesenen Grundstücksfläche
Leitsätze
Für die Einhaltung der Abstandsflächen auf einem Baugrundstück sind die Grenzen des Buchgrundstücks, wie sie katastermäßig ausgewiesen sind, maßgebend.
Die Richtigkeitsvermutung des Grundbuches erstreckt sich auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf.
Die Richtigkeitsvermutung des Liegenschaftskatasters und der öffentliche Glaube des Grundbuches sind erst dann beseitigt, wenn entweder die betroffene Grenze im Kataster als streitig gekennzeichnet oder ein Widerspruch gegen die Richtigkeit im Grundbuch eingetragen ist (§§ 899, 892 Abs. 1 Satz 1 BGB).
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