Urteil Abspaltung eines Grundstücks bei Umwandlung
Schlagworte
Abspaltung eines Grundstücks bei Umwandlung
Leitsatz
Bei der Spaltung geht das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 Satz 1 GBO bezeichnet sind.
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