Urteil Absenkung der Miete während einer Staffelmietvereinbarung und Jahresfrist für Unveränderbarkeit
Schlagworte
Absenkung der Miete während einer Staffelmietvereinbarung und Jahresfrist für Unveränderbarkeit
Leitsatz
Die Regelung, wonach die Miete bei einer Staffelmietvereinbarung mindestens ein Jahr unverändert bleiben muß, gilt für die erstmalige Vereinbarung einer Staffelmiete, nicht jedoch für einmalige Mietsenkungen auf Wunsch des Mieters während einer laufenden Staffelmietvereinbarung. (Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat
