Urteil Absenkung der Miete während einer Staffelmietvereinbarung und Jahresfrist für Unveränderbarkeit


Schlagworte

Absenkung der Miete während einer Staffelmietvereinbarung und Jahresfrist für Unveränderbarkeit

Leitsatz

Die Regelung, wonach die Miete bei einer Staffelmietvereinbarung mindestens ein Jahr unverändert bleiben muß, gilt für die erstmalige Vereinbarung einer Staffelmiete, nicht jedoch für einmalige Mietsenkungen auf Wunsch des Mieters während einer laufenden Staffelmietvereinbarung. (Leitsatz der Redaktion)

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