Urteil Abschleppkosten für verbotswidrig auf Privatgrundstück abgestelltes Kfz
Schlagworte
Abschleppkosten für verbotswidrig auf Privatgrundstück abgestelltes Kfz
Leitsatz
Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.
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