Urteil Abschlag bei Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wegen vorangegangener Tätigkeit als vorläufiger Verwalter
Schlagworte
Abschlag bei Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wegen vorangegangener Tätigkeit als vorläufiger Verwalter
Leitsatz
Hat der zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte Verwalter bereits Aufgaben ganz oder teilweise erledigt, die grundsätzlich dem endgültigen Verwalter obliegen, ist ein Abschlag bei seiner Vergütung als (endgültiger) Insolvenzverwalter gerechtfertigt.
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