Urteil Abrechnungsunterlagen
Schlagworte
Abrechnungsunterlagen; Kopie; Kopierkosten; Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Bei der Kopie von Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung ist eine Vergütung von 1 DM pro Kopie angemessen.
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