Urteil Abrechnungsspitze in der beschlossenen Jahresabrechnung im Verhältnis zu erwähnten Rückständen aus dem Wirtschaftsplan
Schlagworte
Abrechnungsspitze in der beschlossenen Jahresabrechnung im Verhältnis zu erwähnten Rückständen aus dem Wirtschaftsplan
Leitsatz
Sofern im Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung erneut über Rückstände aus Wirtschaftsplanbeschlüssen beschlossen wird, ist dieser Beschlussteil als nichtig anzusehen und begründet deshalb nicht erneut die Zahlungspflichten.
(Leitsatz der Redaktion)
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