Urteil Abrechnungspflicht des Verwalters
Schlagworte
Abrechnungspflicht des Verwalters; stillschweigender Verzicht; Verwaltung durch Verwandte; unentgeltliche Verwaltertätigkeit
Leitsatz
Besteht der begründete Verdacht, daß der Verwalter des gemeinsamen Grundeigentums seinen Miteigentümern größere Beträge vorenthalten hat, so kann er sich gegenüber der auf Auskunft und Zahlung gerichteten Stufenklage nicht darauf berufen, die Miteigentümer hätten ihm in der Vergangenheit vertraut und aus Gründen familiärer Verbundenheit stillschweigend auf laufende Rechnungslegung verzichtet.
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