Urteil Abrechnungsfrist für Niederschlagswasser
Schlagworte
Abrechnungsfrist für Niederschlagswasser
Leitsatz
Ein Anspruch der Berliner Wasserbetriebe auf Zahlung von Niederschlagswasserentgelt ist verwirkt, wenn Gründe für die Überschreitung der in § 15 e der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE) vorgesehenen Abrechnungsfrist (zwölf Monate) nicht vorgetragen sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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