Urteil Abrechnungseinheit nach billigem Ermessen


Schlagworte

Abrechnungseinheit nach billigem Ermessen; Betriebskostenabrechnung

Leitsätze

1. Die Frage, ob der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung mehrere einheitlich bewirtschaftete Gebäude zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen darf, betrifft nicht die formelle Wirksamkeit, sondern die materielle Richtigkeit.

2. Die Bildung einer Abrechnungseinheit entspricht billigem Ermessen, wenn der Mieter dadurch keine unzumutbaren Nachteile erleidet.

(Leitsätze der Redaktion)

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