Urteil Abrechnung der Vergütung auf erbrachte Leistungen nach Kündigung des Bauvertrags
Schlagworte
Abrechnung der Vergütung auf erbrachte Leistungen nach Kündigung des Bauvertrags; Abzug von Drittunternehmerkosten vom vereinbarten Werklohn; unbeachtlicher Widerspruch gegen Abrechnung; vereinfachte Abrechnung
Leitsätze
a) Eine Klage auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einer Kündigung des Bauvertrages kann, wenn der Auftraggeber dem nicht widerspricht, auf eine Abrechnung gestützt werden, wonach vom vereinbarten Werklohn die unstreitigen Drittunternehmerkosten für die Fertigstellung des Bauwerks abgezogen werden.
b) Ein Widerspruch gegen diese Abrechnung ist unbeachtlich, wenn der Auftraggeber nicht geltend macht, dadurch benachteiligt zu sein.
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