Urteil Abrechnung der Heizkosten bei Ableseverweigerung


Schlagworte

Abrechnung der Heizkosten bei Ableseverweigerung; Schätzung

Leitsätze

1. Verweigert ein Mieter an drei aufeinanderfolgenden Terminen die Ablesung der Heizkosten, liegt ein "zwingender Grund" im Sinne von § 9 a HeizkV vor.

2. Keine der beiden Berechnungsvarianten des § 9 a HeizkV hat einen Vorrang vor der anderen.

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