Urteil Abmahnung Voraussetzung für fristlose und fristgerechte Kündigung


Schlagworte

Abmahnung Voraussetzung für fristlose und fristgerechte Kündigung; Androhung von Konsequenzen in Abmahnung nötig

Leitsätze

1. Eine jahrelange unpünktliche und unvollständige Mietzahlung berechtigt nur dann zur fristlosen Kündigung, wenn eine vorherige Abmahnung nicht nur eine Zahlungsaufforderung enthielt, sondern zusätzlich Konsequenzen angedroht wurden.

2. Auch eine ordentliche Kündigung kommt nur wegen einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung in Betracht, die eine Abmahnung voraussetzen kann, wenn in der Vergangenheit das beanstandete Verhalten (unpünktliche und unvollständige Mietzahlung) immer wieder hingenommen wurde.

(Leitsätze der Redaktion)

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