Urteil Abmahnung durch unwirksame Kündigung


Schlagworte

Abmahnung durch unwirksame Kündigung; Vertragsverletzung, schuldhafte; Mietzinszahlung, unpünktliche; Abmahnung des Vermieters, durch Kündigung; Kündigung als konkludente Abmahnung; Androhung der Kündigung

Leitsatz

1. Eine auf ständige unpünktliche Zahlungen gestützte fristlose Kündigung setzt zu ihrer Wirksamkeit eine Abmahnung und Androhung der Kündigung voraus.

2. Eine derartige Abmahnung kann auch in einer früheren - mangels Abmahnung unwirksamen - fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges gesehen werden.

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