Urteil Ablösevereinbarung
Schlagworte
Ablösevereinbarung; Abstandszahlung; Abstandsvereinbarung; Teilnichtigkeit
Leitsatz
Die Abstandsvereinbarung zwischen weichendem und nachfolgendem Wohnraummieter ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Wird eine Ablösevereinbarung getroffen, so ist diese insoweit nichtig, als die Ablösesumme den Wert der übernommenen Gegenstände übersteigt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat