Urteil Ablösebetrag
Schlagworte
Ablösebetrag; Grundpfandrechte
Leitsatz (nicht amtlich)
Im vermögensrechtlichen Verfahren wegen der Festsetzung eines Ablösebetrages gemäß § 18 Abs. 3 VermG ist - abgesehen von den Fällen des § 18 Abs. 1 Satz 4 VermG - über die wirksame Entstehung und den Fortbestand der bestellten Grundpfandrechte nicht zu entscheiden.
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