Urteil Ablehnung eines Sachverständigen
Schlagworte
Ablehnung eines Sachverständigen; Verwertbarkeit des Gutachtens des abgelehnten Sachverständigen
Leitsatz
Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seiner vor der Ablehnung erstatteten Gutachten nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund durch eine unzulässige Streitverkündung an den Sachverständigen in rechtsmißbräuchlicher Weise provoziert hat und kein Anlaß zu der Besorgnis besteht, daß die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt war.
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