Urteil Ablehnung der Mangelbeseitigung führt zum Verlust der Minderung
Schlagworte
Ablehnung der Mangelbeseitigung führt zum Verlust der Minderung
Leitsatz
Der Mieter kann sich nicht auf Minderung berufen, wenn die unterlassene Mangelbeseitigung auf sein Verhalten zurückzuführen ist; dies gilt auch für den Fall einer vom Vermieter vorgeschlagenen provisorischen Zwischenlösung nach dem Ausfall der Heizung und Warmwasserversorgung.
(Leitsatz der Redaktion)
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