Urteil Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (BGBl. II, S. 1222)
Schlagworte
Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (BGBl. II, S. 1222)
Leitsatz
Auch ein Antragsteller nach dem Vermögensgesetz, der ohne Verschulden die von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika aufgrund des Pauschalentschädigungsabkommens vom 13. Mai 1992 (BGBl. II, S. 1222) festgelegte Frist zur Wahl zwischen einem inneramerikanischen Entschädigungsverfahren und einem vermögensrechtlichen Verfahren versäumt hat, hat dadurch seine Berechtigtenstellung nach dem Vermögensgesetz verloren.
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