Urteil Abgrenzung zwischen Zentralheizung und gewerblicher Wärmelieferung
Schlagworte
Abgrenzung zwischen Zentralheizung und gewerblicher Wärmelieferung; abschließende Regelung über die Kosten einer Zentralheizung durch die Heizkostenverordnung
Leitsätze
a) Zur Frage der Abgrenzung zwischen dem Betrieb einer zentralen Heizungsanlage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizkV) und der Wärmelieferung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 HeizkV). b) § 7 Abs. 2 HeizkV regelt abschließend, welche Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 HeizkV umlagefähig sind. Dazu gehören Leasingkosten für Brenner, Öltank und Verbindungsleitungen nicht.
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