Urteil Abgrenzung von vermögensmäßig rehabilitierungsbedürftigen zu nicht rehabilitierungsfähigen Fällen unter Besatzungshoheit
Schlagworte
Abgrenzung von vermögensmäßig rehabilitierungsbedürftigen zu nicht rehabilitierungsfähigen Fällen unter Besatzungshoheit; sächsischer Volksentscheid; Bodenreform; Restitutionsverbot; SMAD-Befehl Nr. 124/45 und Nr. 64/48
Leitsatz
Zu Fragen der Feststellung, Anerkennung, Rehabilitierung und Abgrenzung von einerseits auch vermögensmäßig rehabilitierungsbedürftigen (Art. 79 Abs. 3 GG, Art. 17 EVertr.) und andererseits nicht rehabilitierungsfähigen Fällen (Art. 18, 19 und 41 EVertr.) unter Besatzungshoheit im Rahmen des strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens (StrRehaG).
(Leitsatz der Redaktion)
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