Urteil Abgrenzung von teilmöbliertem Wohnraum und Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen


Schlagworte

Abgrenzung von teilmöbliertem Wohnraum und Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen; Preisgebundene Altbauwohnung; Untermiete; unmöblierte Wohnung; Möblierungszuschlag; Kaution; Rückwirkung von Gesetzen

Leitsatz

1. Zur Frage, wann bei einer Untervermietung einer preisgebundenen Altbauwohnung im ganzen die Untermiete frei vereinbart werden darf.

2. Zur Berechnung des Möblierungszuschlages.

3. Eine nach § 29 a 1. BMG a.F. unzulässigerweise geforderte Kaution kann nach Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin nicht mehr zurückgefordert werden.

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