Urteil Abgrenzung von Individualvereinbarung zu AGB


Schlagworte

Abgrenzung von Individualvereinbarung zu AGB; Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel wegen unzulässiger Klausel zur Parkettversiegelung; unwirksame salvatorische Klausel

Leitsätze

1. Eine Schönheitsreparaturklausel zu Lasten des Mieters ist unwirksam, wenn daneben durch AGB eine Versiegelungspflicht für Parkett und Holzfußboden vereinbart wird, selbst wenn dabei eine salvatorische Klausel vorsieht, dass die Arbeiten nur dann durchgeführt werden müssen, „sofern dies die Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung erlauben".

2. Ein Klauselverwender muss zunächst den ersten Anschein für das Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung widerlegen und hat die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Vertrag oder eine einzelne Vertragsbedingung entgegen dem ersten Anschein individuell ausgehandelt worden ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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