Urteil Abgrenzung von auch vermögensmäßig rehabilitierungsbedürftigen und nicht rehabilitierungsfähigen Fällen unter Besatzungshoheit
Schlagworte
Abgrenzung von auch vermögensmäßig rehabilitierungsbedürftigen und nicht rehabilitierungsfähigen Fällen unter Besatzungshoheit; strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen; verwaltungsrechtliche Vermögenseinziehung; Rehabilitierungsentscheidung
Leitsatz
Zur Durchsetzbarkeit von vermögensmäßigen Ansprüchen (§ 1 Abs. 7 VermG) im Zusammenhang mit einer außergerichtlichen strafrechtlichen Maßnahme (§ 1 Abs. 5 i.V. mit der Rechtsgrundverweisung von § 3 Abs. 2 StrRehaG) sowie zur Abgrenzung von auch vermögensmäßig rehabilitierungsbedürftigen und nicht rehabilitierungsfähigen Fällen unter Besatzungshoheit.
(Leitsatz der Redaktion)
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