Urteil Abführung des Veräußerungserlöses aus dem Verkauf des mit einem Eigenheim bebauten volkseigenen Grundstücks an Nutzungsberechtigten
Schlagworte
Abführung des Veräußerungserlöses aus dem Verkauf des mit einem Eigenheim bebauten volkseigenen Grundstücks an Nutzungsberechtigten; Komplettierungskauf
Leitsatz
Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von ehemals volkseigenem Grund und Boden nach dem 27. Juli 1990 an die Inhaber dinglicher Nutzungsrechte für Eigenheime sind an den Entschädigungsfonds abzuführen, wenn die Rückübertragung nach § 4 des Vermögensgesetzes ausgeschlossen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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