Urteil Abfindungsergänzung, - bei Belastung mit Grundpfandrechten, Höhe des Anspruchs auf -
Schlagworte
Abfindungsergänzung, - bei Belastung mit Grundpfandrechten, Höhe des Anspruchs auf -
Leitsätze
a) Die Belastung eines Hofes mit Grundpfandrechten außerhalb einer ordnungsge mäßen Bewirtschaftung des Hofes kann einen Abfindungsergänzungsanspruch nach § 13 HöfeO zur Folge haben.
b) Nachabfindungspflichtig ist nicht der Nominalbetrag des Grundpfandrechts oder der Betrag des gesicherten Darlehens, sondern der Gewinn, den der Hofeigentümer durch die landwirtschaftsfremden Zwecken dienende Belastung des Hofes erwirt schaftet.
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