Urteil Abfindung
Schlagworte
Abfindung; Angebot; Scheck; Scheckeinlösung; stillschweigende Annahme; Erlaßfalle; Erlaßvertrag
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der stillschweigenden Annahme eines Abfindungsangebots durch Einlösung eines mit diesem übersandten Schecks, dessen Betrag in krassem Mißverhältnis zur unbestrittenen Forderung steht ("Erlaßfalle"; im Anschluß an BGHZ 111, 97 [101 ff.] = NJW 1990, 1655 = LM § 151 BGB Nr. 16).
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